Fehlende Altteile – ein unterschätztes Risiko nach der Reparatur

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Fehlende Altteile als Beweisproblem in Zivilverfahren und Versicherungsfällen

In 30–40 % der begutachteten Fälle sind ersetzte Bauteile nach einer umfangreichen Instandsetzung nicht mehr vorhanden.

Das wird meist erst relevant, wenn es zu spät ist.


Altteile sind nicht nur im gerichtlichen Beweisverfahren von Bedeutung. Auch im Versicherungsfall können sie entscheidend sein. Ohne die ausgebauten Komponenten lässt sich häufig nicht mehr nachvollziehen,

  • ob tatsächlich ein plötzliches Schadenereignis vorlag,
  • ob ein Materialversagen gegeben war,
  • oder ob ein fortschreitender Verschleiß ursächlich war.

Fehlende Altteile können dazu führen, dass eine Beweisfrage im gerichtlichen Verfahren nicht abschließend beantwortet werden kann.

Im Versicherungsgutachten kann die technische Grundlage für die Regulierung fehlen, wenn das Schadenbild nicht mehr überprüfbar ist.


Die Folge: Die Kosten verbleiben beim Maschinenbesitzer.

Ob ein Schaden später zum Versicherungsfall oder zu einem gerichtlichen Verfahren wird, entscheidet sich oft erst im Nachgang – nicht im Moment der Reparatur.

Deshalb empfehle ich nach größeren Instandsetzungen grundsätzlich, ersetzte Bauteile bis zur endgültigen Klärung aufzubewahren.



Altteile sind kein Abfall.
Sie sind im Zweifel Beweismittel.

von RS206262_20231212182012 19. Februar 2026
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